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Verkehrsrecht

Ich arbeite seit  2008 im Verkehrsrecht und bin seit 2013 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich berate und vertrete Sie bei allen Rechtsfragen rund um das Auto (Motor- oder Fahrrad), sei es ein Verkehrsunfall,  eine Trunkenheitsfahrt, ein Bußgeldbescheid oder kaufrechtliche Streitigkeiten.

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Wenn Sie unverschuldet einen Verkehrsunfall hatten, ist die gegnerische Versicherung rechtlich verpflichtet, die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen  und Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu übernehmen.

 

Sie sollten unbedingt beides in Anspruch nehmen – und zwar von Anfang an. Auch wenn die Situation vor Ort klar erscheint und der Schaden gering, unterschätzen viele Unfallgeschädigte, wie oft Versicherungen oder von der Versicherung selbst beauftragte Sachverständige versuchen, Schäden kleinzurechnen oder sogar die  Regulierung gänzlich abzulehnen.

 

Sie können mir die Betreuung Ihres Verkehrsunfalls bedenkenlos anvertrauen. Ich werde Sie umfassend darüber beraten, welche Möglichkeiten zur Abrechnung Ihres Fahrzeugschadens es gibt und welche sonstigen Ansprüche Sie haben, z.B. auf Wertminderung, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld. Bei Bedarf kümmere ich mich nicht nur um die Regulierung durch die Versicherung, sondern stimme mich auch mit Ihrem Sachverständigen und ggf. der Werkstatt und der Autovermietung ab.

 

Auch wenn Sie eine Teilschuld am Unfall tragen, können Sie mich gerne kontaktieren. Ich informiere Sie in einem ersten, kostenlosen Gespräch, wie ich die Haftungsquote einschätze und welche Möglichkeiten es für Sie in dieser Situation gibt.

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